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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für das MEDIAR UG Partnerprogramm
Definitionen:
MEDIAR
MEDIAR UG Dienstleistungen, Neuhofer
Straße 96,67165 Waldsee
Werbemedien
Werbemedien im Sinne dieses Vertrages sind sämtliche Werbemittel, deren Inhalte
der Internetnutzer durch einen Mausklick aktiv von einem Internetserver (Ad-Server)
abruft, wie z.B. Werbebanner, Werbeanzeigen, Interstitials, Videoclips.
Werbepartnervertrag
Gegenstand des Werbepartnervertrages ist die Bewerbung von Produkten und
Dienstleistungen der MEDIAR UG in den Websites eines Werbepartners durch
Werbemedien
Werbepartner
Werbepartner ist diejenige Partei des Vertrages, die ein von MEDIAR zur
Verfügung gestelltes Werbemedium in die eigene Website gegen Entgeld einbindet.
Ad Impression
Unter Ad Impression ist der Abruf eines Werbemediums durch den Internetnutzer zu
verstehen, indem er die Web-Seite, auf der das Werbemedium platziert ist,
aufruft, wobei das Werbemedium geladen wird.
1. Vertragsgegenstand, Vertragsparteien,
Geltungsbereich der AGB
- Mediar UG stellt im Internet unter der
Domain www.SUBKREDIT.de/Partner/index.php eine Plattform für die Vermittlung
von Dienstverträgen zwischen Verbrauchern und MEDIAR UG und die technische
Infrastruktur für die Durchführung von Werbekampagnen bereit.
- Diese AGB regeln die vertraglichen Rechte und
Pflichten zwischen MEDIAR UG und den Werbepartnern.
- Mit dem Abschluss des Registrierungsvorganges
für die Nutzung der Plattform erkennen die Werbepartner die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Partnerprogramms an.
- Entgegenstehende oder von diesen AGB
abweichende Bedingungen der Vertragspartner werden von MEDIAR UG im
Zweifel nur durch eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung anerkannt.
2. Leistungspflichten
-
MEDIAR
ermittelt die für Provisionsberechnungen maßgeblichen Ereignisse (Views,
Clicks, Leads, Sales) über ein Tracking Tool. stellt den Partner ein Reporting
über die ermittelten Daten und die statistische Auswertung des Erfolgs seiner
Werbeaktivitäten zur Verfügung, welches der Partner über seinen Account
einsehen können.
-
Die
Registrierung auf der Plattform von MEDIAR ist für den Werbenden kostenlos.
2. Registrierung als Nutzer der Plattform
-
Die
Registrierung für die Nutzung der Plattform steht natürlichen oder
juristischen Personen offen, die an der Empfehlung von Waren und
Dienstleistungen der MEDIAR UG interessiert sind. Die Registrierung einer
juristischen Person ist nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter
möglich.
-
Werbepartner, die sich für die Nutzung der Plattform registrieren, sind dazu
verpflichtet, gemäß den in den Registrierungsformularen vorgesehen
Pflichtfeldern wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und ihre
Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
-
Für die
Nutzung der Plattform vergibt MEDIAR einen Benutzernamen und ein Passwort. Das
Passwort ist geheim zu halten, sicher aufzubewahren und Dritten gegenüber
nicht zugänglich zu machen.
3.
Vertragliche Pflichten von Werbepartnern
-
Der
Werbepartner bindet die von MEDIAR zur Verfügung gestellte Werbemittel
innerhalb von fünf Werktagen in seine Website ein. Hierbei hat er sicher
zu stellen, dass der Code nicht verändert wird.
-
Der
Werbepartner ist verpflichtet, seine Website gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen zu gestalten. Insbesondere hat er seine Website mit einer
ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG zu versehen und
Verbraucherschützende Regelungen zu beachten. Weiterhin verpflichtet sich der
Werbepartner dazu, im Zusammenhang mit seiner Website jegliche Handlungen zu
unterlassen, welche die gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter
beeinträchtigen.
-
Der
Werbepartner hat dafür Sorge zu tragen, dass der Ruf oder die Wertschätzung
der Waren oder Dienstleistungen des werbenden Unternehmens durch die
Gestaltung seiner Website oder die dort bereit gehaltenen Inhalte nicht
beeinträchtigt werden.
4.
Provisionen
-
Im
Falle des Zustandekommens eines Dienstvertragesvertrages mit einem Verbraucher
der auf die Werbeaktivitäten des Werbepartners zurückzuführen ist, zahlt
MEDIAR eine Werbeaufwandsentschädigung in Höhe von 6.- € an den Werbepartner.
-
Der
Dienstvertrag zählt erst dann als zustande gekommen wenn der Verbraucher die
Leistung bezahlt und denn vertrag nicht widerrufen hat.
-
MEDIAR
übermittelt den Vertragspartnern eine Abrechnung über die im Abrechnungsmonat
fällig gewordenen Provisionen bis zum 10. Werktag des Folgemonats.
8. Änderungen der Plattform, Änderung dieser AGB
-
Die
konkrete grafische und funktionelle Ausgestaltung der Plattform, die
Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten mit zusätzlichen Features oder deren
Ergänzung mit kostenpflichtigen Zusatzleistungen stehen im Ermessen von MEDIAR.
MEDIAR ist unter Beibehaltung der vertragsgegenständlichen
Nutzungsmöglichkeiten jederzeit berechtigt, die konkrete Ausgestaltung weiter
zu entwickeln, zu modifizieren und anzupassen.
-
MEDIAR
ist berechtigt, diese AGB während der laufenden Mitgliedschaft zu ändern und
anzupassen. MEDIAR wird den Vertragsparteien die geänderten Bedingungen in
Textform übermitteln und auf die Neuregelungen besonders hinweisen. Zugleich
wird MEDIAR dem Werbepartner eine angemessene Frist für die Erklärung
einräumen, ob sie die geänderten AGB für die weitere Inanspruchnahme der
Leistungen akzeptieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, so
gelten die geänderten AGB als vereinbart. MEDIAR wird dem Werbepartner bei
Fristbeginn ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen. Widerspricht der
Werbepartner der Änderung dieser AGB, so ist Mediar berechtigt, den Vertrag
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB fristlos zu kündigen.
9.
Haftung
-
MEDIAR
haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt
verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet MEDIAR
ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die
leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das
Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet MEDIAR in demselben
Umfang.
-
Die
Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz
neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den
Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder
Unmöglichkeit.
10.
Schlussbestimmungen
-
Es
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Hiervon ausgenommen
sind Ansprüche auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte und des
Urheberrechts.
-
Die
etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB lässt die Wirksamkeit der
AGB im Übrigen unberührt.
-
Hat der
Werbepartner oder das werbende Unternehmen keinen allgemeinen Gerichtsstand in
der Bundesrepublik Deutschland, so ist gegenüber diesem, Gerichtsstand der
Sitz von MEDIAR. MEDIAR kann den Werbepartner bzw. das werbende Unternehmen
auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
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