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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für das MEDIAR UG Partnerprogramm

Definitionen:

MEDIAR
MEDIAR UG Dienstleistungen, Neuhofer Straße 96,67165 Waldsee


Werbemedien
Werbemedien im Sinne dieses Vertrages sind sämtliche Werbemittel, deren Inhalte der Internetnutzer durch einen Mausklick aktiv von einem Internetserver (Ad-Server) abruft, wie z.B. Werbebanner, Werbeanzeigen, Interstitials, Videoclips.

Werbepartnervertrag
Gegenstand des Werbepartnervertrages ist die Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen der MEDIAR UG in den Websites eines Werbepartners durch Werbemedien

Werbepartner
Werbepartner ist diejenige Partei des Vertrages, die ein von MEDIAR zur Verfügung gestelltes Werbemedium in die eigene Website gegen Entgeld einbindet.

Ad Impression
Unter Ad Impression ist der Abruf eines Werbemediums durch den Internetnutzer zu verstehen, indem er die Web-Seite, auf der das Werbemedium platziert ist, aufruft, wobei das Werbemedium geladen wird.

1. Vertragsgegenstand, Vertragsparteien, Geltungsbereich der AGB

  1. Mediar UG stellt im Internet unter der Domain www.SUBKREDIT.de/Partner/index.php eine Plattform für die Vermittlung von Dienstverträgen zwischen Verbrauchern und MEDIAR UG und die technische Infrastruktur für die Durchführung von Werbekampagnen bereit.
  2. Diese AGB regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen MEDIAR UG und den Werbepartnern.
  3. Mit dem Abschluss des Registrierungsvorganges für die Nutzung der Plattform erkennen die Werbepartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partnerprogramms an.
  4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Vertragspartner werden von MEDIAR UG im Zweifel nur durch eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung anerkannt.

2. Leistungspflichten

  1. MEDIAR ermittelt die für Provisionsberechnungen maßgeblichen Ereignisse (Views, Clicks, Leads, Sales) über ein Tracking Tool. stellt den Partner ein Reporting über die ermittelten Daten und die statistische Auswertung des Erfolgs seiner Werbeaktivitäten zur Verfügung, welches der Partner über seinen Account einsehen können.

  2. Die Registrierung auf der Plattform von MEDIAR ist für den Werbenden kostenlos.

2. Registrierung als Nutzer der Plattform

  1. Die Registrierung für die Nutzung der Plattform steht natürlichen oder juristischen Personen offen, die an der Empfehlung von Waren und Dienstleistungen der MEDIAR UG interessiert sind. Die Registrierung einer juristischen Person ist nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter möglich.

  2. Werbepartner, die sich für die Nutzung der Plattform registrieren, sind dazu verpflichtet, gemäß den in den Registrierungsformularen vorgesehen Pflichtfeldern wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und ihre Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

  3. Für die Nutzung der Plattform vergibt MEDIAR einen Benutzernamen und ein Passwort. Das Passwort ist geheim zu halten, sicher aufzubewahren und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

3. Vertragliche Pflichten von Werbepartnern

  1. Der Werbepartner bindet die von MEDIAR zur Verfügung gestellte Werbemittel innerhalb von fünf Werktagen in seine Website ein. Hierbei hat er sicher zu stellen, dass der Code nicht verändert wird.

  2. Der Werbepartner ist verpflichtet, seine Website gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu gestalten. Insbesondere hat er seine Website mit einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG zu versehen und Verbraucherschützende Regelungen zu beachten. Weiterhin verpflichtet sich der Werbepartner dazu, im Zusammenhang mit seiner Website jegliche Handlungen zu unterlassen, welche die gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter beeinträchtigen.

  3. Der Werbepartner hat dafür Sorge zu tragen, dass der Ruf oder die Wertschätzung der Waren oder Dienstleistungen des werbenden Unternehmens durch die Gestaltung seiner Website oder die dort bereit gehaltenen Inhalte nicht beeinträchtigt werden.

4. Provisionen

  1. Im Falle des Zustandekommens eines Dienstvertragesvertrages mit einem Verbraucher der auf die Werbeaktivitäten des Werbepartners zurückzuführen ist, zahlt MEDIAR eine Werbeaufwandsentschädigung in Höhe von 6.- € an den Werbepartner.

  2. Der Dienstvertrag zählt erst dann als zustande gekommen wenn der Verbraucher die Leistung bezahlt und denn vertrag nicht widerrufen hat.

  3. MEDIAR übermittelt den Vertragspartnern eine Abrechnung über die im Abrechnungsmonat fällig gewordenen Provisionen bis zum 10. Werktag des Folgemonats.


8. Änderungen der Plattform, Änderung dieser AGB

  1. Die konkrete grafische und funktionelle Ausgestaltung der Plattform, die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten mit zusätzlichen Features oder deren Ergänzung mit kostenpflichtigen Zusatzleistungen stehen im Ermessen von MEDIAR. MEDIAR ist unter Beibehaltung der vertragsgegenständlichen Nutzungsmöglichkeiten jederzeit berechtigt, die konkrete Ausgestaltung weiter zu entwickeln, zu modifizieren und anzupassen.

  2. MEDIAR ist berechtigt, diese AGB während der laufenden Mitgliedschaft zu ändern und anzupassen. MEDIAR wird den Vertragsparteien die geänderten Bedingungen in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen besonders hinweisen. Zugleich wird MEDIAR dem Werbepartner eine angemessene Frist für die Erklärung einräumen, ob sie die geänderten AGB für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, so gelten die geänderten AGB als vereinbart. MEDIAR wird dem Werbepartner bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen. Widerspricht der Werbepartner der Änderung dieser AGB, so ist Mediar berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB fristlos zu kündigen.

9. Haftung

  1. MEDIAR haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet MEDIAR ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet MEDIAR in demselben Umfang.

  2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

10. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte und des Urheberrechts.

  2. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB lässt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.

  3. Hat der Werbepartner oder das werbende Unternehmen keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist gegenüber diesem, Gerichtsstand der Sitz von MEDIAR. MEDIAR kann den Werbepartner bzw. das werbende Unternehmen auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

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